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Häufige Fragen und Antworten.

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1. Was bedeutet eine 24-Stunden-Pflege?

2. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein?

3. Welche Tätigkeiten erbringt die Betreuungskraft?

4. Wie ist die Arbeitszeit einer 24-Stunden-Betreuungskraft?

5. Wie hoch sind die Kosten für die Betreuungskraft?

6. Wie sind die Kündigungsfristen?

7. Kann ich das Betreuungspersonal selbst auswählen?

8. Wie lange dauert es, bis die Pflegekraft bei uns eintrifft?

9. Was ist, wenn die „Chemie“ nicht stimmt?

10. Wie lange bleibt die Betreuungskraft vor Ort?

11. Wie sind die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte?

12. Ist das wirklich legal?

13. Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

14. Ist eine Anmeldung bei Behörden notwendig?

15. Wie ist die Vorgehensweise bei einer Vermittlung?

16. Warum sollten Sie mit uns zusammenarbeiten?

 

1. Was bedeutet eine 24-Stunden-Betreuung?

Unter 24-Stunden-Betreuung, umgangssprachlich auch 24-Stunden-Pflege genannt, versteht man die Betreuung durch qualifiziertes Personal in den eigenen vier Wänden eines Hilfs- oder Pflegebedürftigen. Dabei steht nicht nur die Pflege im Mittelpunkt. Die Betreuungskraft kümmert sich vor allem um die hauswirtschaftliche Versorgung, unterstützt die hilfsbedürftige Person bei der Ausübung alltäglicher Aktivitäten und übernimmt Hilfestellungen bei der Grundpflege. Sie wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person in dessen Wohnung oder Haus und ist rund um die Uhr im Haus vertreten und verfügbar.

 

2. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein?

Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer, darf das Bad mitbenutzen und hat Zugang zur Küche. Des Weiteren benötigt sie ein Bett, Bettwäsche sowie einem Kleiderschrank. Die Betreuungskraft sollte 1 bis 2 Mal pro Woche die Möglichkeit haben, für etwa 10-15 Minuten, mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Viele Betreuungskräfte kommunizieren über das Internet mit ihren Angehörigen im Heimatland. Daher wäre ein Internetanschluss vorteilhaft, ist jedoch keine Voraussetzung. Kost und Logis sind im Rahmen des normalen Verbrauchs frei.

 

3. Welche Tätigkeiten erbringt die Betreuungskraft?

Vor Betreuungsbeginn erstellen wir in Abstimmung mit Ihnen einen individuellen Tätigkeitsplan, in welchem die Tätigkeiten der Betreuungskräfte detailliert festgelegt werden.

 

4. Wie ist die Arbeitszeit einer 24-Stunden-Betreuungskraft?

Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Betreuungsaufwand und wird individuell vereinbart. Die Betreuungskraft ist Tag und Nacht rufbereit für die anstehenden Aufgaben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie durchgängig 24 Stunden arbeitet. Selbstverständlich benötigt die Betreuungskraft Freizeit und Erholung von der anspruchsvollen Tätigkeit. Gemäß Arbeitszeitgesetz darf die Betreuung die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten. Die anwesende Bereitschaftszeit wird dabei nicht als Arbeitszeit gerechnet. Wir helfen Ihnen gerne dabei gemeinsam eine sinnvolle und machbare Freizeitregelung zu finden.

 

5. Wie hoch sind die Kosten für Betreuungskraft?

Die Kosten einer 24-Stunden Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte und Haushaltshilfen betragen ca. 1850,- bis 2650,- Euro brutto monatlich und werden taggenau abgerechnet. Die Preise sind dabei in erster Linie abhängig von:

 

  • dem Umfang des vereinbarten Betreuungs- und Pflegeaufwandes

  • der Qualifikation, der Erfahrung und den Deutschkenntnissen

  • der Anzahl der zu versorgenden Personen im Haushalt

 

Die Anreisekosten des Personals sind dabei im Betreuungsgeld bereits enthalten. Kost und Logis im Rahmen des normalen Verbrauchs werden vom Auftraggeber getragen. Im Vergleich sind die Kosten für eine deutsche Haushaltshilfe oder Pflegekraft ca. 2,5 bis 3 mal höher.

 

Die Kosten für eine 24-Stunden Pflege und Betreuung reduzieren sich je nach Pflegestufe um das Pflegegeld, dem Verhinderungspflegegeld sowie der steuerlichen Absetzbarkeit und den steuerlichen Erleichterungen.

 

6. Wie sind die Kündigungsfristen?

Eine Kündigung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt lediglich 14 Tage ab Eingang der Information. Bei vielen Anbietern ist eine Kündigung nur zum Monatsende möglich, was bei uns entfällt. Somit gehen Sie keinerlei Risiko ein.

 

7. Kann ich das Betreuungspersonal selbst auswählen?

Sie entscheiden sich in Ruhe für eine der vorgeschlagenen Personen oder bitten uns um weitere Personalvorschläge, bis wir die passende Betreuungskraft für Sie gefunden haben. Um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen, können Sie gerne vorab mit Ihrer Wunschkandidatin/ Wunschkandidaten telefonieren.

 

8. Wie lange dauert es, bis die Pflegekraft bei uns eintrifft?

Die Anreise erfolgt nach Vertragsunterzeichnung in der Regel innerhalb von 5-7 Tagen. In Notfällen auch schneller!

 

9. Was ist, wenn die „Chemie“ nicht stimmt?

Glücklicherweise kommt dies sehr selten vor. Sollten sich dennoch während der Vertragslaufzeit herausstellen, dass die vermittelte Betreuungskraft nicht zu der betreuenden Person bzw. dem Patienten passt, sorgen wir selbstverständlich schnell und kostenfrei für Ersatz.

 

10. Wie lange bleibt die Betreuungskraft vor Ort?

Eine Betreuungskraft ist üblicherweise ca. 2-3 Monate bei dem Hilfsbedürftigen. Danach findet ein nahtloser Personalwechsel statt, bei dem die Übergabe der Tätigkeiten sicherstellt wird. Der Wechselturnus kann, wie auch die Arbeits- und Freizeit, individuell im gegenseitigen Interesse vereinbart werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei gemeinsam eine sinnvolle und machbare Regelung zu finden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Suche und Auswahl der zweiten Betreuungskraft.

 

Der Personalwechsel ist aus verschiedenen Gründen notwendig und vorteilhaft:

 

  • die Motivation der Betreuungskräfte steigt

  • eine Erholung ist von den anspruchsvollen und oft anstrengenden Einsätzen notwendig

  • die Betreuungskräfte haben teilweise Familie im Heimatland

 

11. Wie sind die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte?

Wir vermitteln Betreuungskräfte mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen. Dabei entscheidet der Kunde, wie gut die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft sein sollen. Auswahlkriterien der Deutschkenntnisse:

 

Schwache Deutschkenntnisse:

Kommunikation mit einzelnen Worten möglich

Erweiterte Grundkenntnisse:

kann verstehen, ganze Sätze, einfache Verständigung möglich

Gute Deutschkenntnisse:

kann gut verstehen, Unterhaltung möglich

Sehr gute Deutschkenntnisse:

Unterhaltung und Verstehen ohne Einschränkung

 

Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Bestimmung des geeigneten Sprachniveaus.

 

12. Ist das wirklich legal?

Ja, in jedem Fall. Wir empfehlen und praktizieren ausschließlich das sichere und bewährte Modell der Entsendung im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit. Die entsendete Betreuungskraft ist bei dem osteuropäischen Dienstleister fest angestellt, zahlt Steuern und ist vollständig kranken- und sozialversichert. Die Legalität wird durch das sog. A1-Formular bestätigt. Als Nachweis für die ordnungsgemäße Entrichtung der Krankenkassenbeiträge gilt die Europäische Krankenversicherungskarte.

 

13. Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Rechnungen werden zwischen Monatsmitte und Monatsende direkt von dem osteuropäischen Partnerunternehmen in Höhe des vereinbarten Honorars erstellt und taggenau abgerechnet. Der Rechnungsausgleich erfolgt per Überweisung. Wir unterstützen unsere Kunden durch die monatliche inhaltliche Prüfung der Abrechnungen.

 

14. Ist eine Anmeldung bei Behörden notwendig?

Nein, es ist keinerlei Anmeldung bei Behörden nötig. Die entsendete Betreuungskraft ist bei dem osteuropäischen Dienstleister fest angestellt, zahlt Steuern und ist vollständig kranken- und sozialversichert. Sie sind lediglich Auftraggeber und nicht Arbeitgeber und haben somit keine typischen Arbeitgeberpflichten.

 

15. Wie ist die Vorgehensweise bei einer Vermittlung?

Der Ablauf einer Vermittlung einer Vermittlung lässt sich 6 übersichtlichen Schritten darstellen:

 

Schritt 1: Fragebogen

Schritt 2: Angebot

Schritt 3: Personalsuche

Schritt 4: Ihre Entscheidung

Schritt 5: Dienstleistungsvertrag

Schritt 6: Betreuung

 

16. Warum sollten Sie mit uns zusammenarbeiten?

Unser Team hat persönliche Erfahrung sowohl in der häuslichen, der ambulanten als auch stationären Betreuung und Pflege von jungen und alten Menschen. Daher verstehen wir sehr gut, was für ein schwerer Schritt es ist, eine zu Beginn völlig fremde Person im eigenen Haushalt aufzunehmen und sie mit so intimen Tätigkeiten wie bspw. der Körperpflege zu betrauen. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Hilfsbedürftigen und deren Angehörigen bewusst und verlassen uns daher nicht wie viele Vermittlungsagenturen blind auf die Auswahl der Betreuungskräfte durch die polnischen Partnerunternehmen. Bei den polnischen Partnerunternehmen handelt es sich um erfahrene Unternehmen, die uns alle persönlich bekannt sind. Wir sprechen Deutsch und Polnisch, und nehmen alle vom polnischen Partnerunternehmen vorgeschlagenen Betreuungskräfte persönlich „unter die Lupe“.

 

Des Weiteren stehen wir Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit täglich als persönlicher Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und bieten Ihnen dabei ein umfassendes Servicepaket.

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